Dienstag, 19. August 2008

Artikel: Schlösserstiftung geht gegen Fotografen vor

Mit freundlicher Genehmigung der Potsdamer Neueste Nachrichten - www.pnn.de
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PNN vom 03.07.2008

Schlösserstiftung geht gegen Fotografen vor
Staatseinrichtung will an Fotos mitverdienen.
Journalistenverband: Angriff auf die Pressefreiheit


Potsdam - Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geht massiv gegen Bildberichterstatter und Fotoagenturen vor, die über ihre Archive Fotos von Sanssouci und anderen Stiftungsbauten anbieten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) und Presserechtler werfen der Stiftung eine grobe Verletzung der Pressefreiheit vor. Zudem werde durch die von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund getragene Stiftung die Arbeit freier Fotografen massiv behindert.

Hintergrund der Vorwürfe ist eine Klage der Stiftung gegen „Ostkreuz“, eine der renommiertesten deutschen Fotoagenturen. Sollte die Agentur ihre Schlössermotive weiterhin verbreiten und keine Unterlassungserklärung unterschreiben, droht der Agentur ein Zwangsgeld von 250 000 Euro. Tobias Kruse von „Ostkreuz“ erklärte gestern, die Agentur habe die Erklärung nicht unterschrieben. Die von der Stiftung selbst aufgemachte Trennung zwischen journalistischer und gewerblicher Nutzung gehe „Ostkreuz“ nicht mit: „Wir leben vom Journalismus.“

DJV-Sprecher Hendrik Zörner nannte das Vorgehen der Stiftung gegen Bildjournalisten einen klaren „Verstoß gegen die Pressefreiheit“. Die Stiftungsforderung käme dem Versuch gleich, den Verkauf von Fotos, Büchern oder Kalendern mit Motiven vom Eiffelturm in Paris oder von der Freiheitsstatue in New York zu verbieten. Auch der Berliner Medienrechtler Christian Schertz äußerte erhebliche Zweifel an der Praxis der Stiftung.

Mit der Klage gegen „Ostkreuz“ existiere ein Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung, sagte Zörner. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem eine öffentliche Einrichtung derart gegen Berichterstatter und Fotografen vorgeht. Die Stiftung und deren Aufsichtsgremien, in denen die Landesregierungen und der Bund vertreten sind, könnten nicht bestimmen, welche Bilder gemacht werden und wie diese zu verwerten sind. Die Stiftung habe auch kein künstlerisches Urheberrecht an Bauten oder Kunstwerken in den Parks.

Sollte sich die Stiftung durchsetzen, müssten laut DJV, alle Bildagenturen und freien Fotografen ihre nicht tagesaktuellen und nicht rein nachrichtlichen Fotos aus ihren Angeboten löschen – soweit die Stiftung diese nicht genehmigt hat oder an ihrem Verkauf nicht beteiligt ist. Seit geraumer Zeit schon werden selbst Tageszeitungsfotografen von der Stiftung nur geduldet: Zuwiderhandlungen bei der rein journalistischen Verwertung „im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Stiftung“ würden „nicht verfolgt“, so der Leiter des Dokumentationszentrums der Stiftung Jürgen Becher: „Die Pressefreiheit soll nicht eingeschränkt werden.“ Die Stiftung wolle an den Geldflüssen bei der Produktion von Bildbänden, Kalendern und Postkarten partizipieren. 65 000 Euro sind jährlich an Einnahmen aus Film- und Fotorechten eingeplant. Rechtliche Basis sei das „Schloss Tegel“-Urteil des Bundesgerichtshofes von 1974, wonach gewerbliche Fotografen, die auf fremdem Grund fotografieren, eine Erlaubnis des Eigentümers brauchen.

Medienrechtler und DJV halten dagegen, mit der Begründung müssten Fotografen Geld an den Bund abtreten, wenn sie beim Fotografieren des Kanzleramtes mit der Fußspitze auf den Kanzlerrasen kämen. „Ostkreuz“ sieht das ebenso: Die Stiftungsschlösser sollten auch aus den Parks heraus frei fotografierbar sein, da es sich um öffentliche Anlagen handle. Auch Schertz hält die Rechtsauffassung der Stiftung für „sehr problematisch“. Die Stiftung habe „alles, was mit Wort- und Bildberichterstattung“ zu tun hat, auch von ihrem Grundstück aus zu dulden. Dazu zählten auch Bilder für Bildbände, Schlösserführer und Kalender. Bei einer staatlich getragenen Einrichtung überwiege ganz klar die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit über privatrechtliche Schutzansprüche. Einen erkennbaren Anspruch auf finanzielle Teilhabe habe die Stiftung allenfalls bei reinen Merchandising-Produkten wie Sanssouci-Tassen, -Tellern oder -Shirts. „Sollte sich die Rechtsauffassung der Stiftung durchsetzen“, so Schertz, „könnten in Zukunft zahlreiche öffentliche Einrichtungen versuchen, über den Weg des Hausrechts eine Berichterstattung zu verhindern oder sogar sich ein eigenes Lizenzgeschäft aufzubauen“. Dies sei nicht die Grundidee bei „der Abwägung zwischen Eigentumsschutz und Pressefreiheit“.

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