Mit freundlicher Genehmigung der Potsdamer Neueste Nachrichten - http://www.pnn.de/
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PNN vom 16.08.2008
Grauzone Internet
Wer private Fotos von Sanssouci ins Internet stellt, muss mit Post von der Schlösserstiftung rechnen
Von Dirk Becker
Als Anfang Juli bekannt wurde, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
rechtlich gegen Agenturen und Fotografen vorgeht, die Bilder vom Schloss Babelsberg,
Sanssouci oder anderen Stiftungsbauten vermarkten, hat das auch bei Touristen und
Potsdamern zu Verunsicherungen geführt. Wird in Zukunft auch der zur Kasse gebeten werden,
der nur für den Privatgebrauch die Schlösser und Parkanlagen fotografiert? Ende Juli dann
die Entwarnung. Keine „Knips-Gebühr“ für die, die solche Bilder für den Hausgebrauch machen, also kein Geld damit verdienen. Doch ganz so einfach stellt sich der Sachverhalt dann doch nicht dar.
Wer beispielsweise private Bilder von Schlössern und Parks der Stiftung macht, vielleicht sogar Filmaufnahmen, diese dann auf eine private Homepage, ein Online-Reisetagebuch oder auf das Videoportal „YouTube“ ins Internet stellt, darf sich nicht wundern, wenn er eines Tages Post von der Schlösserstiftung bekommt. Selbst wenn er gar kein Geld mit diesen Aufnahmen verdient.
„Wer in unseren Parks und Anlagen fotografiert und diese Bilder nur im Familien- und Bekanntenkreis zeigt, verhält sich richtig“, sagte Jürgen Becher, Leiter im Dokumentations- und Informationszentrum der Stiftung, gegenüber den PNN auf Nachfrage. Wer diese Bilder jedoch im Internet veröffentliche, mache sich, unabhängig vom jeweiligen Verwendungszweck, strafbar. „Deshalb schicken wir ihm natürlich nicht gleich die Polizei auf den Hals“, sagte Becher. Wird ein solcher Fall bei der Stiftung bekannt, werde dieser erst einmal genau überprüft.
„Nutzt jemand die Bilder im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit oder vor einem gemeinnützigen Hintergrund, bleibt die Nutzung der Bilder kostenlos“, so Becher. In anderen Fällen werde dann das weitere Vorgehen geprüft. „Wenn wir ein Schreiben verschicken, fordern wir den Betreffenden zuerst auf, die entsprechenden Bilder aus dem Internet zu nehmen.“ In den Fällen, bei denen die Stiftung dies getan hat, habe das bisher immer problemlos funktioniert. Dabei beschränkt sich die „Jagd“ nach solchen Bildsündern nicht nur auf Deutschland. „Wir haben solche Briefe auch schon ins Ausland verschickt.“ Becher räumt ein, dass es keine systematische Suche nach solchen Fällen gibt. „Das können wir personell gar nicht leisten.“ Und so wird wohl ein großer Teil dieser Bildpräsentationen im Internet unentdeckt bleiben.
„Wer Filmaufnahmen mit Schlossmotiven machen möchte, um diese dann ins Internet zu stellen, der kann bei uns eine Drehgenehmigung beantragen“, so Becher. Die Stiftung entscheide dann, ob die Drehgenehmigung kostenlos oder kostenpflichtig vergeben werde. Wer jedoch Geld sparen, gleichzeitig auf der sicheren Seite bleiben aber trotzdem nicht auf den gewünschten Bildhintergrund verzichten will, dem bleibt die sogenannte „Panoramaregelung“. Wer die Schlösser und Parks nicht direkt auf dem Gelände der Stiftung sondern von öffentlichen Straßen und Plätzen aus filmt oder fotografiert, kann diese Bilder ins Internet stellen. In diesem Fall muss er nicht mit Post von der Schlösserstiftung rechnen.
Dienstag, 19. August 2008
Artikel: Schlösserstiftung geht gegen Fotografen vor
Mit freundlicher Genehmigung der Potsdamer Neueste Nachrichten - www.pnn.de
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PNN vom 03.07.2008
Schlösserstiftung geht gegen Fotografen vor
Staatseinrichtung will an Fotos mitverdienen.
Journalistenverband: Angriff auf die Pressefreiheit
Potsdam - Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geht massiv gegen Bildberichterstatter und Fotoagenturen vor, die über ihre Archive Fotos von Sanssouci und anderen Stiftungsbauten anbieten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) und Presserechtler werfen der Stiftung eine grobe Verletzung der Pressefreiheit vor. Zudem werde durch die von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund getragene Stiftung die Arbeit freier Fotografen massiv behindert.
Hintergrund der Vorwürfe ist eine Klage der Stiftung gegen „Ostkreuz“, eine der renommiertesten deutschen Fotoagenturen. Sollte die Agentur ihre Schlössermotive weiterhin verbreiten und keine Unterlassungserklärung unterschreiben, droht der Agentur ein Zwangsgeld von 250 000 Euro. Tobias Kruse von „Ostkreuz“ erklärte gestern, die Agentur habe die Erklärung nicht unterschrieben. Die von der Stiftung selbst aufgemachte Trennung zwischen journalistischer und gewerblicher Nutzung gehe „Ostkreuz“ nicht mit: „Wir leben vom Journalismus.“
DJV-Sprecher Hendrik Zörner nannte das Vorgehen der Stiftung gegen Bildjournalisten einen klaren „Verstoß gegen die Pressefreiheit“. Die Stiftungsforderung käme dem Versuch gleich, den Verkauf von Fotos, Büchern oder Kalendern mit Motiven vom Eiffelturm in Paris oder von der Freiheitsstatue in New York zu verbieten. Auch der Berliner Medienrechtler Christian Schertz äußerte erhebliche Zweifel an der Praxis der Stiftung.
Mit der Klage gegen „Ostkreuz“ existiere ein Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung, sagte Zörner. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem eine öffentliche Einrichtung derart gegen Berichterstatter und Fotografen vorgeht. Die Stiftung und deren Aufsichtsgremien, in denen die Landesregierungen und der Bund vertreten sind, könnten nicht bestimmen, welche Bilder gemacht werden und wie diese zu verwerten sind. Die Stiftung habe auch kein künstlerisches Urheberrecht an Bauten oder Kunstwerken in den Parks.
Sollte sich die Stiftung durchsetzen, müssten laut DJV, alle Bildagenturen und freien Fotografen ihre nicht tagesaktuellen und nicht rein nachrichtlichen Fotos aus ihren Angeboten löschen – soweit die Stiftung diese nicht genehmigt hat oder an ihrem Verkauf nicht beteiligt ist. Seit geraumer Zeit schon werden selbst Tageszeitungsfotografen von der Stiftung nur geduldet: Zuwiderhandlungen bei der rein journalistischen Verwertung „im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Stiftung“ würden „nicht verfolgt“, so der Leiter des Dokumentationszentrums der Stiftung Jürgen Becher: „Die Pressefreiheit soll nicht eingeschränkt werden.“ Die Stiftung wolle an den Geldflüssen bei der Produktion von Bildbänden, Kalendern und Postkarten partizipieren. 65 000 Euro sind jährlich an Einnahmen aus Film- und Fotorechten eingeplant. Rechtliche Basis sei das „Schloss Tegel“-Urteil des Bundesgerichtshofes von 1974, wonach gewerbliche Fotografen, die auf fremdem Grund fotografieren, eine Erlaubnis des Eigentümers brauchen.
Medienrechtler und DJV halten dagegen, mit der Begründung müssten Fotografen Geld an den Bund abtreten, wenn sie beim Fotografieren des Kanzleramtes mit der Fußspitze auf den Kanzlerrasen kämen. „Ostkreuz“ sieht das ebenso: Die Stiftungsschlösser sollten auch aus den Parks heraus frei fotografierbar sein, da es sich um öffentliche Anlagen handle. Auch Schertz hält die Rechtsauffassung der Stiftung für „sehr problematisch“. Die Stiftung habe „alles, was mit Wort- und Bildberichterstattung“ zu tun hat, auch von ihrem Grundstück aus zu dulden. Dazu zählten auch Bilder für Bildbände, Schlösserführer und Kalender. Bei einer staatlich getragenen Einrichtung überwiege ganz klar die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit über privatrechtliche Schutzansprüche. Einen erkennbaren Anspruch auf finanzielle Teilhabe habe die Stiftung allenfalls bei reinen Merchandising-Produkten wie Sanssouci-Tassen, -Tellern oder -Shirts. „Sollte sich die Rechtsauffassung der Stiftung durchsetzen“, so Schertz, „könnten in Zukunft zahlreiche öffentliche Einrichtungen versuchen, über den Weg des Hausrechts eine Berichterstattung zu verhindern oder sogar sich ein eigenes Lizenzgeschäft aufzubauen“. Dies sei nicht die Grundidee bei „der Abwägung zwischen Eigentumsschutz und Pressefreiheit“.
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PNN vom 03.07.2008
Schlösserstiftung geht gegen Fotografen vor
Staatseinrichtung will an Fotos mitverdienen.
Journalistenverband: Angriff auf die Pressefreiheit
Potsdam - Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten geht massiv gegen Bildberichterstatter und Fotoagenturen vor, die über ihre Archive Fotos von Sanssouci und anderen Stiftungsbauten anbieten. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) und Presserechtler werfen der Stiftung eine grobe Verletzung der Pressefreiheit vor. Zudem werde durch die von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund getragene Stiftung die Arbeit freier Fotografen massiv behindert.
Hintergrund der Vorwürfe ist eine Klage der Stiftung gegen „Ostkreuz“, eine der renommiertesten deutschen Fotoagenturen. Sollte die Agentur ihre Schlössermotive weiterhin verbreiten und keine Unterlassungserklärung unterschreiben, droht der Agentur ein Zwangsgeld von 250 000 Euro. Tobias Kruse von „Ostkreuz“ erklärte gestern, die Agentur habe die Erklärung nicht unterschrieben. Die von der Stiftung selbst aufgemachte Trennung zwischen journalistischer und gewerblicher Nutzung gehe „Ostkreuz“ nicht mit: „Wir leben vom Journalismus.“
DJV-Sprecher Hendrik Zörner nannte das Vorgehen der Stiftung gegen Bildjournalisten einen klaren „Verstoß gegen die Pressefreiheit“. Die Stiftungsforderung käme dem Versuch gleich, den Verkauf von Fotos, Büchern oder Kalendern mit Motiven vom Eiffelturm in Paris oder von der Freiheitsstatue in New York zu verbieten. Auch der Berliner Medienrechtler Christian Schertz äußerte erhebliche Zweifel an der Praxis der Stiftung.
Mit der Klage gegen „Ostkreuz“ existiere ein Präzedenzfall von bundesweiter Bedeutung, sagte Zörner. Ihm sei kein anderer Fall bekannt, bei dem eine öffentliche Einrichtung derart gegen Berichterstatter und Fotografen vorgeht. Die Stiftung und deren Aufsichtsgremien, in denen die Landesregierungen und der Bund vertreten sind, könnten nicht bestimmen, welche Bilder gemacht werden und wie diese zu verwerten sind. Die Stiftung habe auch kein künstlerisches Urheberrecht an Bauten oder Kunstwerken in den Parks.
Sollte sich die Stiftung durchsetzen, müssten laut DJV, alle Bildagenturen und freien Fotografen ihre nicht tagesaktuellen und nicht rein nachrichtlichen Fotos aus ihren Angeboten löschen – soweit die Stiftung diese nicht genehmigt hat oder an ihrem Verkauf nicht beteiligt ist. Seit geraumer Zeit schon werden selbst Tageszeitungsfotografen von der Stiftung nur geduldet: Zuwiderhandlungen bei der rein journalistischen Verwertung „im Zuge der aktuellen Berichterstattung über die Stiftung“ würden „nicht verfolgt“, so der Leiter des Dokumentationszentrums der Stiftung Jürgen Becher: „Die Pressefreiheit soll nicht eingeschränkt werden.“ Die Stiftung wolle an den Geldflüssen bei der Produktion von Bildbänden, Kalendern und Postkarten partizipieren. 65 000 Euro sind jährlich an Einnahmen aus Film- und Fotorechten eingeplant. Rechtliche Basis sei das „Schloss Tegel“-Urteil des Bundesgerichtshofes von 1974, wonach gewerbliche Fotografen, die auf fremdem Grund fotografieren, eine Erlaubnis des Eigentümers brauchen.
Medienrechtler und DJV halten dagegen, mit der Begründung müssten Fotografen Geld an den Bund abtreten, wenn sie beim Fotografieren des Kanzleramtes mit der Fußspitze auf den Kanzlerrasen kämen. „Ostkreuz“ sieht das ebenso: Die Stiftungsschlösser sollten auch aus den Parks heraus frei fotografierbar sein, da es sich um öffentliche Anlagen handle. Auch Schertz hält die Rechtsauffassung der Stiftung für „sehr problematisch“. Die Stiftung habe „alles, was mit Wort- und Bildberichterstattung“ zu tun hat, auch von ihrem Grundstück aus zu dulden. Dazu zählten auch Bilder für Bildbände, Schlösserführer und Kalender. Bei einer staatlich getragenen Einrichtung überwiege ganz klar die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit über privatrechtliche Schutzansprüche. Einen erkennbaren Anspruch auf finanzielle Teilhabe habe die Stiftung allenfalls bei reinen Merchandising-Produkten wie Sanssouci-Tassen, -Tellern oder -Shirts. „Sollte sich die Rechtsauffassung der Stiftung durchsetzen“, so Schertz, „könnten in Zukunft zahlreiche öffentliche Einrichtungen versuchen, über den Weg des Hausrechts eine Berichterstattung zu verhindern oder sogar sich ein eigenes Lizenzgeschäft aufzubauen“. Dies sei nicht die Grundidee bei „der Abwägung zwischen Eigentumsschutz und Pressefreiheit“.
Montag, 18. August 2008
Was will die Stiftung?
Im Juli veröffentlichte eine Potsdamer Tageszeitung einen Beitrag, wonach die "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" (http://www.spsg.de/) gegen eine Bildagentur vorgeht. Ziel war es dem Artikel nach, die kommerzielle Nutzung von Bildern der Schlösser und Anlagen der Stiftung einzuschränken. Die Agentur wies jedoch dieses Ansinnen zurück und lässt es auf ein Verfahren ankommen. Im selben Artikel hieß es noch, die private Nutzung sei davon nicht betroffen.
Mittlerweile hat jedoch die Stiftung klargestellt, was Sie unter der privaten Nutzung versteht. Lediglich das Zeigen im Freundes- und Verwandtenkreis sei demnach zulässig. Ein Einbinden auch im nichtkommerziellen Zusammenhang auf der eigenen Website, in einem Blog oder als Video auf entsprechenden Portalen will sie wohl nicht akzeptieren. Dies sei Strafbar, so ein Vertreter der Stiftung gegenüber der Presse. Lediglich die Nutzung in einer "Wissenchaftlichen Arbeit" oder zu gemeinnützigen Zwecken werde akzeptiert.
Dieser BLOG soll dazu dienen, sich zu diesem Thema auszutauschen und auch Erfahrungen mit anderen Fällen zu sammeln. Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar, warum eine öffentlich finanzierte Stiftung derart gegen die Nutzer der Anlagen vorgehen will? Warum kann sie diese Aufnahmen niht als Werbung für sich betrachten?
Meinungen und Beiträge werden gerne angenommen.
Mittlerweile hat jedoch die Stiftung klargestellt, was Sie unter der privaten Nutzung versteht. Lediglich das Zeigen im Freundes- und Verwandtenkreis sei demnach zulässig. Ein Einbinden auch im nichtkommerziellen Zusammenhang auf der eigenen Website, in einem Blog oder als Video auf entsprechenden Portalen will sie wohl nicht akzeptieren. Dies sei Strafbar, so ein Vertreter der Stiftung gegenüber der Presse. Lediglich die Nutzung in einer "Wissenchaftlichen Arbeit" oder zu gemeinnützigen Zwecken werde akzeptiert.
Dieser BLOG soll dazu dienen, sich zu diesem Thema auszutauschen und auch Erfahrungen mit anderen Fällen zu sammeln. Es ist für mich nur schwer nachvollziehbar, warum eine öffentlich finanzierte Stiftung derart gegen die Nutzer der Anlagen vorgehen will? Warum kann sie diese Aufnahmen niht als Werbung für sich betrachten?
Meinungen und Beiträge werden gerne angenommen.
Übrigens: Ein Bild wie das obrige wäre nach dem Willen der Stiftung nicht mehr verwendbar und strafbar.
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